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Auszug aus der Satzung

§1 Name, Sitz, Rechtsform

1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung Frauen in Europa".

2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts.

3. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

§2 Stiftungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Zweck der Stiftung ist es, die Forschung über die Rolle der Frau im zivilgesellschaftlichen Prozess der Einigung Europas zu fördern. Hierbei sollen schwerpunktmäßig die kulturellen und sozialen Aspekte, die die unterschiedlichen Lebensweisen von Männern und Frauen berücksichtigen, wissenschaftlich untersucht werden.

Insbesondere wird der Stiftungszweck erfüllt durch:

4. Über die Vergabe von verfügbaren Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung.

5. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

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